Um eine Unterstützung zu bekommen, sollten Sie folgende Zusammenhänge kennen:
- Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb muss jede staatliche Hilfe gesetzlich begründet und geregelt sein.
- Die Gesetzesgrundlage für unsere Hilfen steht im § 27 des SGB VIII (das ehemalige KJHG).
- Eine Hilfe muss beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.
- Das Jugendamt ist dabei zuständig für Hilfen zur Erziehung und den Schutz der Kindeswohls.
- Das Familiengericht wird in einigen Fällen ebenfalls tätig, um bei Streitigkeiten zwischen Eltern oder Streit zwischen Eltern/einer Familie und dem Jugendamt eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu treffen.
Das können ihre ersten Schritte sein: