Um Hilfe zu bekommen, solltest du dich vorab informieren. Dazu einige Hinweise:
- Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb muss jede staatliche Hilfe gesetzlich begründet und geregelt sein.
- Diese Gesetzesgrundlage für unsere Hilfen steht im § 27 des SGB VIII (das ehemalige KJHG)
- Eine Hilfe muss beim Jugendamt in deiner Stadt beantragt werden.
- Das Jugendamt ist zuständig für Hilfen zur Erziehung und den Schutz der Kindeswohls
- Das Familiengericht ist zuständig dafür, bei Streitigkeiten zwischen Eltern oder Streit zwischen Eltern/einer Familie und dem Jugendamt eine Entscheidung zu treffen.
Das können deine ersten Schritte sein: